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 Jeder kann helfen / muss helfen

Bei Unglücksfällen oder Not Hilfe zu leisten, sollte für jeden Bürger selbstverständlich sein.

Haben Sie einen Führerschein? Dann beachten Sie:

Aus Paragraph 34 der Straßenverkehrsordnung: Nach einem Verkehrsunfall hat der Beteiligte sofort zu halten, sich über die Unfallfolgen zu vergewissern, den Verkehr zu sichern und Verletzten zu helfen.

Paragraph 323 c des Strafgesetzbuches: Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

So schwer ist helfen gar nicht. Ab besten lernt man richtiges Helfen bei der Freiwilligen Feuerwehr als aktives Mitglied

 Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Rohrsen

Sie sind körperlich fit, Einwohner der Ortschaft Rohrsen, zwischen 16 und 55 Jahre alt und haben Spaß an der gemeinschaftlichen Arbeit.

Einer für Alle, Alle für Einen!

Das nötige Wissen erfahren Sie mühelos auf Lehrgängen und bei unseren Übungsdiensten im Feuerwehrhaus (immer Dienstags um 19,00 Uhr). Wir freuen uns auf eine Verstärkung unseres Teams! Mehr erfahren Sie hier ...

 Förderndes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Rohrsen

Sie möchten gerne die Feuerwehr unterstützen, aber nicht aktiv als Feuerwehrmitglied tätig sein? Dann werden Sie doch passives/förderndes Mitglied und unterstützen uns durch einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Natürlich sind Sie dann auch herzlich zur Jahreshauptversammlung und zu unseren Festen eingeladen. Mehr erfahren Sie hier ...

 Bank gewechselt, umgezogen, ...

Sie sind bereits Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Rohrsen und möchten uns Ihre geänderten Daten mitteilen. Mehr erfahren Sie hier ...