Bei Unglücksfällen oder Not Hilfe zu leisten, sollte für jeden Bürger selbstverständlich sein.
Haben Sie einen Führerschein? Dann beachten Sie:
Aus Paragraph 34 der Straßenverkehrsordnung: Nach einem Verkehrsunfall hat der Beteiligte sofort zu halten, sich über die Unfallfolgen zu vergewissern, den Verkehr zu sichern und Verletzten zu helfen.
Paragraph 323 c des Strafgesetzbuches: Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
So schwer ist helfen gar nicht. Ab besten lernt man richtiges Helfen bei der Freiwilligen Feuerwehr als aktives Mitglied
|